Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,
Auf Grund der aktuellen und als stabil zu bezeichnenden ASP-Seuchenentwicklung, sowie der erfolgreichen Umsetzung
notwendiger Seuchenbekämpfungs- und -Schutzmaßnahmen in unserem Landkreis MOL, wurde eine ab dem 01.07.2021
geltende neue „Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei
Wildschweinen“ erlassen und im Amtsblatt Nr. 25 (auf 21 Seiten) veröffentlicht. (Das Amtsblatt 25, inklusive Anlagen/Karten)
Was ist hier für uns Jäger Neu?
Umbenennung der Restriktionsgebiete gem. EU-Vorschriften:
Sperrzone I -> bisherige Pufferzone;
Sperrzone II -> bisher gefährdetes Gebiet (inklusive der Kernzone/n).
Festlegung einer neuen „weißen Zone“.
Diese verläuft innerhalb der Sperrzone II (im gefährdeten Gebiet) und umfasst den Bereich ca. 5 Kilometer um das Kerngebiet.
Hieraus ergeben sich unterschiedliche Restriktionen innerhalb der Sperrzone II (Bereich gefährdetes Gebiet (außerhalb der Kernzone)).
Das bisher angeordnete Jagdverbot ist nun aufgehoben, wobei die „Jagd auf Schwarzwild“ in der „weißen Zone“ und den Kerngebieten weiter
verboten ist. In diesen Jagdverbotszonen auf Schwarzwild gilt weiterhin die „Entnahmeanordnung auf Schwarzwild“ im Rahmen der ASP-
Seuchenbekämpfung! Gemäß dieser Entnahmeanordnung wird unverändert dort die vollständige Entnahme von Schwarzwild angestrebt.
Das heißt, es gelten ab dem 01.07.2021 wieder die „Jagdrechtlichen Vorschriften“ (Abschussplan, Wildschaden, Tier-u. Mutterschutz,
Schonzeiten, …) für alle jagdbaren Wildarten, außer Schwarzwild! Für Landwirte gelten insbesondere für die Ernte besondere und zu
beachtende Vorschriften. Hier muss u.a. die Ernte in den Restriktionsgebieten beim Amt für Landwirtschaft angezeigt, bzw. beantragt werden.
Diese hat in Abstimmung (Organisation der Erntejagd) mit dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten gemeinsam zu erfolgen (mit
Unterzeichnung des Jagdausübungsberechtigten!) und muss mindesten 5 Tage vor Beginn der Ernte (Erntejagd) erfolgen.Es gelten hier auch
Anweisungen zum Anlegen von Jagdschneisen. Die Fallwildsuche ist ebenfalls weiterhin zu beachten.Vor Beginn der Jagd, ist eine
revierbezogene Zaunkontrolle, inklusive der Kontrolle der Torschließung, vorzunehmen.
Die Entnahme von Schwarzwild in der „weißen Zone“ und den Kernzonen sind unverzüglich der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
Aufbrüche jedes innerhalb der Sperrzone II erlegten Wildschweines sind mittels der Kadavertonnen an den festgelegten Standorten durch die
Tierkörperbeseitigungsfirma SecAnim GmbH unschädlich zu beseitigen!
Verwertung von gesund und seuchenfrei erlegten Schwarzwild:
Sperrzone I im Inland (Deutschland) möglich;
Sperrzone II nur innerhalb der Sperrzone II
hier das aktuelle Update (per 01.07.21) zur ASP-Entwicklung in unserem Landkreis MOL:
- 261 bestätigte Fälle (seit dem letzten Update vom 22.03.21 = 35 neue Fälle)
- 343 abgegebene Stücke an Wildsammelstellen (seit dem letzten Update
vom 22.03.21 = 132 mehr)
- 127 entnommene Stücke aus Saufängen (seit dem letzten Update vom 22.03.21 = 68 mehr)
(Land Brandenburg gesamt derzeit 1.196 bestätigte Fälle)
In diesem Zusammenhang möchte ich es nicht versäumen, Euch für Euer fleißiges, ehrenamtliches Engagement, sowie auch
unserer Verwaltung für die bisher geleisteten Anstrengungen, finanziellen Mitteln und Ressourcen zur Eindämmung der
Tierseuche-ASP zu danken!
Bitte wendet Euch mit Fragen, oder Hinweisen zur Seuchenbekämpfung gern an mich, oder an die für uns Jäger
verantwortlichen Mitarbeiter der Kreisverwaltung:
Herr Ivo Tank
Tel.: 0172 150 31 86
E-Mail: ivo_tank@landkreismol.de,
oder an die Untere Jagdbehörde, bzw. an das Veterinäramt.
Weidmannsheil
Lutz Hackert