© Ralf Borges BfvK  2024                                                                                                                                                                          aktualisiert am 01. März 2024
Jagdverband  Märkisch-Oderland
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Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, hier die aktuellen Informationen zur ASP im Landkreis: Es gibt derzeit keinen neuen bestätigten ASP-verseuchten Tierfund, Erlass der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ der mobile Zaun (40km länge) zur Begrenzung der Kernzone auf unserem Territorium steht seit dem 01.10.20, die Kontrolle auf Beschädigung und Funktionsfähigkeit des Zaunes ist organisiert und erfolgt, im täglich tagenden ASP-Krisenstab wurden nun u.a. folgende weiteren Maßnahmen besprochen und beschlossen:- Planung der Errichtung eines festen Zaunes,- das Konzept zur seuchenentwicklungsabhängigen Fallwildsuche, Bejagung und Ernte/landwirtschaftlichen Nutzung in den Risikozonen, Für uns Jäger ergibt sich zusammengefasst folgendes: die Bestimmungen der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ sind vollumfänglich umzusetzen! die konkreten, entwicklungsabhängigen und koordinierten weiteren Maßnahmen werden weiterhin mit den betroffenen Jagdausübungsberechtigten persönlich besprochen und angewiesen. Dieser hat dann die Umsetzung in seinem Jagdgebiet zu organisieren und der UJB sowie dem JV bei Problemen in der Vorbereitung und Durchführung, sowie über die Ergebnisse Bericht zu erstatten, Für alle Jägerinnen und Jäger: o Bereitschaft zur Unterstützung bei Anforderung durch die betroffenen hilfesuchenden Jagdausübungsberechtigten im Risikogebiet, o Strikte Beachtung der Hygienemaßnahmen für sich, beim Hund und an Fahrzeugen und „Geräten“, o Fallwildmeldung mit GPS-Daten des Fundortes über das „Bürgertelefon 03346 / 850 6969“ oder die APP „Tierfundkataster“ des DJV, oder alternativ 03346 / 850 6340, Beprobung im eigenen Jagdrevier, o Gefundenes oder gemeldetes Fallwild im Revier vergraben, oder mit geeigneter Plane abdecken (Plane kann nach vorheriger Absprache beim Katastrophenschutz in Seelow oder Strausberg in begrenzter Anzahl abgeholt werden), o Für alle erlegten Stücke Schwarzwild ist neben der Trichinenprobe auch die Abgabe einer Schweißprobe (siehe Verlinkung zu den Formularen links) verpflichtend. Die Verteilung der „Röhrchen“ wird organisiert. Hierüber und die „Abgabeorte der Schweißprobe (Verwaltung oder bestimmte Tierärzte) werden wir am Montag separat informieren! o Bei Jagden, wo unterschiedliche Wildarten gleichzeitig erlegt werden, muss eine strikte körperliche Trennung bei der Bergung (auch Nachsuche), Versorgung, Aufbewahrung und Verwertung zwischen Schwarzwild und der anderen Wildarten erfolgen. Dies gilt auch für die Aufbrüche, Hunde, Teams und Fahrzeuge! o Weiterhin die verstärkte Bejagung von SW, Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung! Weidmannsheil Max-Georg v. Korff Lutz Hackert
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ASP Info 04.10.2020