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© Ralf Borges BfvK  2025                                                                                                                                                                          aktualisiert am 22. Mai 2025
Jagdverband  Märkisch-Oderland
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Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, 23.03.2021 1. Gem. der aktuell gültigen BbgJagdDV § 4 Ziffer 11 gelten ab dem Jagdjahr 2021/2022 Einschränkungen bei der Verwendung von Büchsenmunition.Es ist somit ab dem Beginn dieses Jagdjahres die Verwendung von ausschließlich bleireduzierte Büchsenmunition zulässig! 2. In diesem Jahr beginnt nun nach erfolgreichem Probelauf die digitale Jagdstatistikmeldung. Diese ist zugleich Bedingung für die Bearbeitung und Berechnung der beantragten „Prämien“. 3. Eine weitere Neuerung mit Beginn des Jagdjahres 2021/2022 gibt es bei den Wildmarken. Die neuen Wildmarken sind neben der Nummer und dem Kürzel für das Land Brandenburg mit einem Strichcode versehen, welcher die Wildmarkennummer maschinenlesbar darstellt. Auf der Rückseite sind Wildmarkennummer und Strichcode noch einmal auf einem abnehmbaren Etikett aufgebracht. Das Etikett kann bei der Markierung der Trichinenprobe oder bei anderen behördlich angeordneten Probenahmen Verwendung finden. Auch bei der Wildbretvermarktung eröffnet der Strichcode neue Möglichkeiten in der Datenerhebung und Datenweitergabe. Die alten Wildmarken behalten ihre Gültigkeit und sollen aufgebraucht werden. Die Revier-Obleute wurden hierzu ausführlicher durch die UJB bereits informiert.
Infoschreiben OJB Digitalisierung (pdf) Handbuch Jagdstatistik Brbrg (pdf)
Sehr geehrte Obmänner, Informationen zur Jagdstatistik und Abschussplanung erhalten die betroffenen Obmänner per Post im Laufe der nächsten Woche (nach Ostern). Änderungen zum neuen Jagdjahr Zunächst möchte ich auf den § 4 Abs. 11 BbgJagdDV hinweisen. Hiernach ist ab dem 01.04.2021 nur noch die Jagd mit bleifreier/bleireduzierter Munition auf Schalenwild zulässig. Hierzu folgt noch eine der Obersten Jagdbehörde. Diese erhalten Sie dann ebenfalls zur Kenntnis. Weiterhin setzt die Oberste Jagdbehörde die Digitalisierung im Bereich des Jagdwesens fort. Hierzu finden Sie ein Informationsschreiben der Obersten Jagdbehörde im Anhang. Ich bitte insbesondere zu beachten, dass im Schreiben bereits die Pflicht der Nutzung der digitalen Jagdstatistik ab dem 01.04.2022 angekündigt wird. Sollten Sie ebenfalls Interesse an der digitalen Jagdstatistik haben, können Sie einen Zugang per E-Mail beantragen. Hierzu ist die Benennung eines Onlineverantwortlichen mit E-Mailadresse notwendig und der Jagdbezirk ist zu benennen. Der Zugang kann dann von allen Jagdausübungsberechtigen gemeinsam genutzt werden. Durch die Nutzung der digitalen Jagdstatistik entfällt die Abgabe der Statistik in Papierform. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dominik Kolm & Stephanie Hagel Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat Fachbereich I Amt für Landwirtschaft und Umwelt Puschkinplatz 12 15306 Seelow Telefon: 03346 850- 6340/42 Telefax: 03346 850- 6309 E-Mail: jagdbehoerde@landkreismol.de Internet: www.maerkisch-oderland.de
Jagdstrecke der Jagdjahre 2017/18 bis 2023/24 in MOL
Hier findet ihr Informationen zum Vortrag des Rechtsanwalts Jens Ole Sendke in unserer Mitglieder- versammlung am 9.3.24 zum Thema Waffenrecht.
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In Brandenburg hat sich die Zahl der ASP-Fälle auf 3.447 erhöht. Zwei neue Funde wurden in der Uckermark und dem Landkreis Märkisch-Oderland vom FLI am 12.03.2025 bestätigt. Am 15.07.2022 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland der letzte positive ASP-Fall gemeldet. Da seit zwei Jahren dort kein neuer Fall aufgetreten ist, wurde die Sperrzone I in freies Gebiet überführt. Wie sich die ASP- Lage in Märkisch-Oderland weiterentwickelt, ist abzuwarten.
Seelow, 21.03.2025 Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Nr. 14
Informationen der Unteren Jagdbehörde (jagdbehoerde@landkreismol.de) Jagdscheinverlängerung ab 2022 ▪Antrag bis Ende Januar einreichen, spätestens 30.03.22 ▪Prüfung Bundeszentralregister und Revierpolizei ▪Rückmeldung nach erfolgreicher Anfrage (ca. 6 Wochen) zur Verlängerung des Jagdscheines Eintragung Pacht/BG in den Jagdschein ▪Pachtverträge und entgeltliche Begehungsscheine sind anzeigepflichtig ▪Eintragung muss innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss erfolgen Onlinesystem Jagdstrecke/-statistik ▪Ab Jagdjahr 2022/23 Nutzung Brandenburg weit durch die OJB angeordnet ▪Bereits jetzt nutzbar, zeitnah ausfüllen und Vorraussetzung für Prämienzahlungen laufendes Jagdjahr ▪Anmeldung per Email an jagdbehoerde@landkreismol.de Dominik Kolm 03346/8506340 dominik_kolm@landkreismol.de
Waldtag Heinitz-Gymnasium Rüdersdorf am 16.07.2024
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